Schonzeiten und Mindestmaße

Die Mindestmaße und Schonzeiten sind gesetzlich festgelegt und vorgeschrieben, so ist es wichtig diese Angaben auch zu befolgen um den Artbestand zu sichern. Durch die Einhaltung der Maßnahmen, wird sichergestellt, dass die gefährdeten Fischarten sich einmal mindestens im Leben fortpflanzen können und der Artbestand sich stabilisiert.

Die von uns zur Verfügung gestellten Daten wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen zusammengefasst. Allerdings übernehmen wir keine Haftung oder Gewährung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten. Um auch wirklich sicher zu gehen, empfehlen wir eine Auskunft bei den zuständigen Angelverbänden der jeweiligen Bundesländer einzuholen.

Hinweis: Falls wir in unserer Zusammenfassung der Schonzeiten und Mindestmaße etwas vergessen haben oder zwischenzeitliche Änderungen nicht mitbekommen haben, bitten wir um Ihre Mithilfe. Sie können uns gerne eine Email (info@fischfinder-echolot.de) zusenden.

Schonzeiten und Mindestmaße in Badem-Württemberg
Ganjährig geschütze Fischarten in Badem-Württemberg:
Bitterling, Finte, Frauennerfling, Groppe, Lachs, Maifisch, Meerforelle, alle Neunanugen, Nordseeschnäpel, Schneider, Strömer, Schlammpeitzger, Schrätzer, Steinbeißer, Streber, Wandermaräne, Zährte und Zingel.
Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern
Ganjährig geschütze Fischarten in Bayern:
Flussneunauge, Bachneunauge, Donau-Neunaugen, Meerneunauge,Stör, Sterlet, Maifisch, Lachs, Meerforelle, Kilch, Nordseeschnäpel, Moderlieschen, Strömer, Weißflossiger Gründling, Kessler-Gründling, Steinhgreßling, Schneider, Zope, Sichling/Ziege, Bitterling, Schlammpreitzger, Steinbeißer, Donaukaulbarsch, Schrätzer, Streber, Zingel, Neunstacheliger und Stichling.
Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin
Ganjährig geschütze Fischarten in Berlin:
Stör, Bachneunauge, Barbe, Bitterling, Elritze, Finte, Flussneunauge, Große Maräne in Fließgewässern, Gründling, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Ostgroppe, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Weißflossengründling, Westgroppe, Zährte, Ziege und Zwergstichling.
Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg
Ganjährig geschütze Fischarten in Brandenburg:
Bachneunauge, Binnenstint, Bitterling, Elritze, Finte, Flussneunauge, Goldsteinbeißer, Große Maräne in Fließgewässern, Gründling, kleiner Stichling, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Nordseeschnäpel, Ostgroppe, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stör, Weißflossengründling, Westgroppe, Zährte und Ziege.
Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen
Ganjährig geschütze Fischarten in Bremen:
atlantischer Stör, Bachforelle, Bachneunauge, Bitterling, Finte, Flußneunauge, Groppe (Koppe), Maifisch, Meerneunauge, Nordseeschnäpel, Schlammpeitzger, Schnäpel, Schmerle, Steinbeißer, Stör und Zährte.
Schonzeiten und Mindestmaße in Hamburg
Ganjährig geschütze Fischarten in Hamburg:
Bachneunauge, Bittrerling, Donau-Kaulbarsch, Elritze, Finte, Flussneunauge, Groppe, Hasel, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Neunstachliger Stichling, Schlammpeitzger, Schmerle, Schnäpel, Steinbeißer, Stör, Zährte.

*Zander:

Auch im Jahr 2017 bleibt das Verbot zum Schutz der Zander weiterhin bestehen, hier gibt es allerdings neue Richtlinien, welche für besseren Schutz der Raubfische sorgen:
  • In der angegebenen Schonzeit vom 01.01 bis 15.05, ist das Fischen mit Kunstködern und einschließlich totem Köderfisch nicht erlaubt. Allerdings besteht eine Ausnahme, hierbei handelt es sich nur um den Hauptstrom der Elbe bzw. für den unmittelbaren Strömungsbereich.
  • Auch in anderen Bereichen der Elbe wie den vielen Kanälen, in Hafenbäcken und auch innerhalb der Buhnenfelder darf nicht mehr k mit Kunstködern, während der Zanderschonzeit geangelt werden.
  • Die neuen Richtlinien beziehen sich auf alle Gewässer und städtische Seen in Hamburg.
  • Auch Berufsfischern ist es nicht erlaubt, während der Zanderschonzeit Stellnetze zu verwenden.
Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen
Ganjährig geschütze Fischarten in Hessen:
Bachneunauge, Bitterling Elritze, Flunder, Flussneunage, Finte, Karausche, Koppe (Große), Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Neunstachlichger Stichling, Nordseeschnäpel, Quappe, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer, Stör und Zährte.
Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklemburg-Vorpommern
*Hecht: Ausnahmen findet man in Fischereibezirken Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff, hier beträgt der Mindestmass 40 cm.
Neue Fangquote für den Dorsch in der Ostsee: Außerbahlb der Laichzeit maximal 5 Dorsche pro Hobbyangler, innerhalb der Laichzeit zwischen Februar und März maximal 3 Dorsche.
Ganjährig geschütze Fischarten in Hessen:
Barbe, Bachneunauge, Finte, Flussneunauge, Maifisch, Meerneunauge, Nase, Nordseeschnäpel, Ostgroppe, Stör, Zährte (in Küstengewässern), Ziege.
Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen
Ganjährig geschütze Fischarten in Niedersachsen:
Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Groppe/Koppe, Lachs (in Binnengewässern), Maifisch, Meerforelle (in Binnengewässern), Meerneunauge, Nase, Neunaugen, Nordseeschnäpel, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör.
Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen
Ganjährig geschütze Fischarten in Nordrhein-Westfalen:
Bitterling, Elritze, Finte, Groppe/Koppe, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Moderlieschen, Neunauge, Nordseeschnäpel/Wandermaräne, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stör, Quappe, Zwergstichling.
Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz
Ganjährig geschütze Fischarten in Rheinland-Pfalz:
Aland, Bachneunauge, Bitterling, Elritze, Flunder, Flussneunage, Finte, Karausche, Lachs, Meerforelle, Moderlieschen, Quappe, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer und Stör.
Schonzeiten und Mindestmaße in Saarland
Ganjährig geschütze Fischarten in Saarland:
Bauchneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Erlritze, Moderlieschen, Quappe, Schneider, Steinbeisse rund Stör.
Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen
Ganjährig geschütze Fischarten in Sachsen:
atlantischer Stör, Bitterling, Elritze, Groppe, Maifisch, Nase, Neunaugen, Neunstachliger Stichling, Nordseeschnäpel, Quappe, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stromgründling, Zährte und Zope.
Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt
Ganjährig geschütze Fischarten in Sachsen-Anhalt:
Bachneunauge, Bitterling, Elritze, Finte, Flußneunauge, Groppe, Lachs, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stör, Nordseeschnäpel, Weißflossengründling.
Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein

Neues Gesetz gilt für die Fangquote für den Dorsch in der Ostsee seit dem 10.Oktober 2016

*** Es dürfen außerhalb der Laichzeit pro Tag maximal für Dorsche durch Hobby-Anlger gefangen werden, innerhalb der Laichzeit welche zwischen Februar und März hingegen nur drei Dorsche.

Ganjährig geschütze Fischarten in Schleswig-Holstein:
Bachneunauge, Bachschmerle, Barbe, Bitterling, Elritze, Nordseeschnäpel,Flussneunauge, Groppe, Hasel, Meerneunauge, Nase, Ostgroppe, Ostseeschnäpel, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör, Ukelei und Zährte.
Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen
*Bei Fließgewässerregionen in welchen ein gemeinsames Vorkommen von Bach- und Regenbogenforellen vorhanden ist, gilt für die Regenbogenforelle die gleiche Schonzeit wie für die Bachforelle (1. Oktober bis 31. März)
Ganjährig geschütze Fischarten in Thüringen:
Aland, Bachneunauge, Barbe, Bitterling, Flußneunauge, Koppe/Groppe, Lachs, Meerforelle, Nase, Neunstachliger, Quappe, Rapfen, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer, Stör, Zährte.

*Letzte Aktualisierung am 22.02.2017